Stellungnahme des VCL und der LGU zum Gerichtsurteil Nordspange Schaan
Ein solches Vorgehen läuft den Absichten des Gesetzgebers diametral zuwider. Sollte es Bestand haben, wird es in Zukunft der Projektträger sein, der über den Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung nach freiem Ermessen disponieren kann. Dies mit der Begründung, dass er vom Gesamtprojekt derzeit nur einen Teil tatsächlich realisieren wolle. Auf diese Weise würde das UVP-Gesetz ad absurdum geführt. Diesfalls gäbe es in Zukunft keine Rechtssicherheit mehr, denn der für das Projekt festgestellte rechtskräftige Untersuchungsrahmen kann, muss aber nicht weiterverfolgt werden. Zur Erinnerung: Sinn und Zweck des Gesetzes war und ist es, Projekte und Anlagen ab einer gewissen Grösse bzw. Auswirkung genauer zu untersuchen und auf deren Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Dies kann in Zukunft mit einer Aufteilungstaktik jederzeit umgangen werden.
Indem er all dies zugelassen hat, nimmt der Staatsgerichtshof auf die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers (Landtag), auf den systematischen Aufbau des Gesetzes und auf den einzig sinnvollen Ablauf eines UVP-Verfahrens keine Rücksicht. Es erstaunt nicht, dass das Gericht auf die Gesetzesmaterialien in keiner Weise eingegangen ist.
Aus dem Urteil vom 08.02.2009 ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf für den Landtag. Der Landtag muss sich mit dem UVP-Gesetz erneut befassen und eine Anpassung vornehmen, damit der Untersuchungsrahmen in Zukunft wieder für das gesamte Verfahren Bestand haben kann. Will er dies nicht, verkommt die UVP zur reinen Alibiübung. Diesfalls könnte der Projektträger nämlich – so wie dies bei der Nordspange Schaan praktiziert wurde – das Verfahren so steuern, wie er will.
Die Wirkung des Industriezubringers
LGU und VCL sind nach wie vor davon überzeugt, dass die versprochene Wirkung des Industriezubringers nicht eintreten wird. Im Gegenteil bedeuten neue Strassen zwangsläufig mehr Verkehr. Die scheinbare Entlastung der Wohngebiete in Schaan, wie beispielsweise In der Specki, wird zulasten des Malarschs und der Tröxlegasse gehen, die in Zukunft noch mehr Durchgangsverkehr haben werden. Um den Kindergarten und die Anwohner zu schützen, werden zudem drastische Massnahmen notwendig sein. Es wird zu einer Verkehrsumleitung nach Schaan West kommen und zusätzlich wird Schaan Nord durch eine breite Strasse vom Naherholungsgebiet abgeschnitten, was unter anderen eine weitere Bedrohung für die dortige Artenvielfalt darstellt.
Der Industriezubringer bedeutet also keine nachhaltige Verkehrsentlastung für Schaan. Dies geht denn auch aus einem Gemeinderatsprotokoll der Gemeinde Schaan vom 01.09.04 hervor:„Ein Gemeinderat fragt an, […] was den passiere, wenn der Gemeinderat nur zum Industriezubringer Ja sage, zur Weiterführung aber nein. […] Das gesamte Konzept falle dann zusammen. Nur mit der Poststrasse (Lindenkreisel) könne der Verkehr nicht abgewickelt werden, es benötige eine <<ausserortliche>> Lösung. Der Industriezubringer stelle nur die halbe Lösung da, er nehme nämlich nur den Verkehr aus und nach Feldkirch auf, nicht denjenigen von und nach Buchs. […].“
Wie Weiter?
Die betroffene Schaaner Bevölkerung wird sich mit dem Industriezubringer auseinandersetzen müssen. Kommt die 2. Etappe der Nordumfahrung Schaan in wenigen Jahren hinzu, wird die gesamte Strecke zur Transitroute. Der Routenplaner Ihres GPS-Gerätes wird dann Feldkirch-Schaan-Buchs als den schnellsten Weg anzeigen, um von der österreichischen auf die schweizerische Autobahn zu gelangen. Damit wird die Gemeinde Schaan massiv mehr Verkehr übernehmen müssen und die Umweltprobleme, die damit einhergehen, werden sich noch weiter verschärfen.
Schriftliche Stellungnahme zum Beitrag vom 23. April im Liechtensteiner Vaterland und Volksblatt
Nachlese:
"Zubringer bleibt Umstritten". Liechtensteiner Volksblatt vom 23. April 2009(pdf)