Europaparlament hat Renaturierungsgesetz angenommen
Das weltweit erste Gesetz zur umfassenden Renaturierung beeinträchtigter Ökosysteme wurde am 27. Februar 2024 vom Europäischen Parlament in Strassburg verabschiedet. In der EU müssen demnach bis 2050 in fast allen geschädigten Ökosystemen geeignete Massnahmen zur Renaturierung laufen.
Gemäss Weltbiodiversitätsrat reicht der Schutz vorhandener Naturwerte nicht mehr aus, um den Verlust an Biodiversität zu stoppen. Umfangreiche Renaturierungsmassnahmen sind dafür notwendig. Diesem Rat ist das Europaparlament nun gefolgt.
In die Renaturierungsmassnahmen müssen alle Arten von Lebensräumen einbezogen werden. Dazu gehören neben Wäldern, Mooren, Wiesen, Meeren, Flüssen und Seen auch die Agrarökosysteme.
Aufwändig, aber nötig
Der Verlust bestäubender Insekten hat bereits ernste Konsequenzen: Die Hälfte aller von Bestäubung abhängigen Ackerkulturen der EU leide unter Mangelerscheinungen. 80% aller Lebensräume seien in einem schlechten ökologischen Zustand. Das heisst, dass ihre Tier- und Pflanzenarten keine adäquaten Bedingungen mehr vorfinden und daher immer weniger werden. Das hat zudem Folgen für das Klima, denn kaputte Moore und kranke Wälder stossen Treibhausgase aus, anstatt sie zu binden.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich jeder für Renaturierung ausgegebene Euro mehrfach rechnen wird, denn die Verschlechterung der Ökosystemqualitäten verursache hohe Kosten. Beispielsweise beziffert die EU-Kommission die Kosten aufgrund der Verschlechterung der Bodenqualität im Agrarland mit 50 Milliarden Euro jährlich. Das sei mehr als die Renaturierung aller Lebensräume im selben Zeitraum kosten würde.
In mehreren Stufen zum Ziel
Bis zum Jahr 2030 sollen in mindestens 30% der Ökosysteme entsprechende Massnahmen ergriffen werden, um einen guten Zustand zu erreichen. Bis 2040 sollen sogar in 60% der geschädigten Ökosysteme wirkungsvolle Renaturierungsmassnahmen laufen und bis 2050 in 90% der betroffenen Ökosysteme.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dem Gesetz noch zustimmen bevor es Kraft treten kann.
Weitere Beiträge zu diesem Thema
Wie warm soll es werden?
Die 194 Vertragsstaaten der Klimakonferenz in Belém konnten sich leider nicht auf gemeinsame Verpflichtungen einigen, um die Erderhitzung in absehbarer Zeit wirksam zu begrenzen. Trotz enttäuschter Erwartungen besteht jedoch weiterhin Anlass zur Hoffnung.
Erde gut - alles gut!
Im gemeinsamen Gespräch mit weiteren Impulsgebern wird diskutiert, welche Form der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung notwendig ist, um gesunde Böden zu erhalten und die menschliche Gesundheit zu fördern.
Lebendiger Alpenrhein
Die neue Website der Plattform Lebendiger Alpenrhein ist online! Gemeinsam mit WWF und Pro Natura setzt sich die LGU dafür ein, dass der Lebensraum Alpenrhein wiederhergestellt und verbindendes Element für alle Anrainer wird.
Naturnahe Winter-Gärten
Gärten sind Lebensräume mit Potenzial. Je naturnäher ein Garten gestaltet und gepflegt wird, umso eher bietet er auch im Winter Nahrung und Unterschlupf für Singvögel, Igel und Insekten.
Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz LGU
Kirchstrasse 5
Schaan, Liechtenstein



