Umweltanwaltschaft

Im Rahmen der Umweltanwaltschaft verleiht die LGU der Natur eine Stimme und vertritt ihre Interessen als Anwältin in behördlichen Verfahren gemäss den umwelt- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies soll eine Minimierung von Natur- und Umweltbelastungen und einen bestmöglichen Schutz von Natur, Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen garantieren.

Jede räumliche Planung, beispielsweise die Ausweisung einer Bauzone, der Bau einer Fabrik oder die Erweiterung einer Strasse stellen einen Eingriff in die Natur dar und haben weitreichende Folgen für die Lebensräume und Arten. Um die negativen Folgen zu minimieren gibt die LGU Stellungnahmen zu Planungen ab und klagt wenn nötig - das kommt zum Glück selten vor.

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