Beschwerde zur Zonenplananpassung Steg

Zur Zonenplananpassung im Steg war die LGU gezwungen, eine Beschwerde einzureichen. Im Gebiet Grund soll eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ausgeschieden werden. Die Zone befindet sich im Inventar der Naturvorrangflächen Liechtensteins und ist als schützenswerte Landschaft ausgewiesen. In diesen Inventarflächen werden Bebauungen nur geduldet, wenn das öffentliche Interesse an der neuen Langlaufinfrastruktur höher gewichtet wird als das öffentliche Interesse an der Landschaft. Leider waren die Unterlagen zum Projekt unvollständig, was eine Interessenabwägung verunmöglichte. Gegen die Bewilligung, die trotzdem ausgestellt wurde, hat die LGU eine Beschwerde eingereicht. In der ZöBA auf Grund ist geplant, das Loipenhaus des Vereins Valünalopp zu erstellen. Oberirdisch sind ein Rennbüro, ein Wachsraum sowie ein Aufenthaltsraum geplant. Unterirdisch sollen Umkleideräume, ein Kraftraum sowie eine Garage für das Pistenfahrzeug und die Lagerräume für Beschneiungsanlage und Loipenmaterial erstellt werden. Die LGU hat keine Einwände gegen den geplanten Standort des Vereinshauses beim Gänglisee Parkplatz.

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