Anpassung der Freisetzungsverordnung in der Schweiz: Kirschlorbeer und Co dürfen künftig nicht mehr verkauft werden
Der Schweizer Bundesrat hat entschieden: Bestimmte invasive Neophyten dürfen ab dem 1. September 2024 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr von exotischen Problempflanzen wie dem Kirschlorbeer, dem Blauglockenbaum oder dem Schmetterlingsflieder sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich in unserer Umwelt unkontrolliert vermehren können und zum Teil schwere wirtschaftliche, gesundheitliche und ökologische Schäden verursachen

Die entsprechende Anpassung der Freisetzungsverordnung wurde vom Bundesrat am 1. März 2024 verabschiedet. Sie soll verhindern, dass noch mehr dieser invasiven gebietsfremden Pflanzen in die Umwelt gelangen. In Gärten bereits vorhandene Pflanzen sind vom Verbot in der Schweiz bislang nicht betroffen.
Von dieser Änderung im Schweizer Recht ist Liechtenstein durch den Zollanschlussvertrag direkt betroffen. Sobald die angepasste Verordnung ab 1. September in Kraft ist, dürfen betroffene Pflanzen auch nicht mehr nach Liechtenstein importiert werden.
Derzeit wird geprüft wie die Schweizer Gesetzesanpassung ins Liechtensteiner Recht übernommen wird.

Wir von der LGU empfehlen, bei der Umgebungsgestaltung auf heimische und standortgerechte Pflanzen zu setzen. Die Auswahl an einheimischen Heckengehölzen, Bäumen oder Blumen ist riesig!
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