Anpassung der Freisetzungsverordnung in der Schweiz: Kirschlorbeer und Co dürfen künftig nicht mehr verkauft werden

Der Schweizer Bundesrat hat entschieden: Bestimmte invasive Neophyten dürfen ab dem 1. September 2024 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Der Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr von exotischen Problempflanzen wie dem Kirschlorbeer, dem Blauglockenbaum oder dem Schmetterlingsflieder sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.

Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich in unserer Umwelt unkontrolliert vermehren können und zum Teil schwere wirtschaftliche, gesundheitliche und ökologische Schäden verursachen

Der Schmetterlingsflieder Buddleja davidii scheint insektenfreundlich und wird daher gern in Gärten gepflanzt. Leider bewirkt er das Gegenteil: Seine unkontrollierte Vermehrung führt zu einem immensen Verlust an heimischen Futterpflanzen für bestäubende Insekten.

Die entsprechende Anpassung der Freisetzungsverordnung wurde vom Bundesrat am 1. März 2024 verabschiedet. Sie soll verhindern, dass noch mehr dieser invasiven gebietsfremden Pflanzen in die Umwelt gelangen. In Gärten bereits vorhandene Pflanzen sind vom Verbot in der Schweiz bislang nicht betroffen.

Von dieser Änderung im Schweizer Recht ist Liechtenstein durch den Zollanschlussvertrag direkt betroffen. Sobald die angepasste Verordnung ab 1. September in Kraft ist, dürfen betroffene Pflanzen auch nicht mehr nach Liechtenstein importiert werden.

Derzeit wird geprüft wie die Schweizer Gesetzesanpassung ins Liechtensteiner Recht übernommen wird.

Hainbuche, Kornelkirsche und Vogelbeere (Albert Krebs CC BY-SA 4.0 via ETH epics) bereichern jeden Garten.

Wir von der LGU empfehlen, bei der Umgebungsgestaltung auf heimische und standortgerechte Pflanzen zu setzen. Die Auswahl an einheimischen Heckengehölzen, Bäumen oder Blumen ist riesig!

Im Herbst 2022 fand die erste landesweite Sträucher-Tauschaktion statt. Die Regierung wird rechtzeitig über die nächste Aktion informieren. Wir finden, das ist eine gute Gelegenheit auf naturnähere Gärten zu setzen!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

, Artikel, Umweltbildung, Mensch & Umwelt

Rotkehlchen – Vogel des Jahres 2025

Zum ersten Mal konnte die Schweizer Bevölkerung über die Wahl zum Vogel des Jahres abstimmen. BirdLife Schweiz rief im Oktober 2024 über verschiedene Kanäle interessierte Personen zur Abstimmung auf. Die Wählerschaft entschied sich für das Rotkehlchen, das uns übers ganze Jahr mit seinem Gesang begleitet und auch im Winter Farbe in die Hecke bringt.

, Artikel, Umweltbildung, Mensch & Umwelt

Bitte achtsam sein, ich muss Energie sparen

Wie überstehen Wildtiere die kalte Jahreszeit? In unserer aktuellen Reihe berichten wir euch erstaunliche Fakten zu ihren faszinierenden Überwinterungsstrategien. In den vergangenen Wochen haben wir bereits die Winterschläfer kennengelernt sowie Tierarten, die Winterruhe halten. Doch wie kommen Tiere über den Winter, die weder ruhen noch schlafen? Was fressen sie, wenn alles verschneit ist? Wie können sie Energie sparen, wenn es kalt ist und der Schnee jede Bewegung anstrengend macht? Wir haben ein paar Beispiele aus der Region für euch zusammengestellt.

, Veranstaltung, Umweltbildung, Mensch & Umwelt

Gipfelstürmerinnen: Frauen erzählen

Lesung und Gespräch im Rahmen des Berge lesen Festivals der Alpenkonvention zum Internationalen Tag der Berge.

, Artikel, Umweltbildung, Mensch & Umwelt

Bitte Rücksicht nehmen, ich halte Winterruhe

Wie überstehen Wildtiere die kalte Jahreszeit? In unserer aktuellen Reihe berichten wir euch erstaunliche Fakten zu ihren faszinierenden Überwinterungsstrategien. Vergangene Woche haben wir die Winterschläfer kennengelernt und werfen nun einen Blick auf diejenigen Tierarten, die keinen Winterschlaf halten und dennoch die meiste Zeit schlafen. Wie unterscheidet sich die sogenannte Winterruhe vom echten Winterschlaf? Und welche Tiere halten überhaupt Winterruhe?