Stellungnahme LGT-Parkhaus Bendern
Das Parkhaus, respektive die Betriebserweiterung der LGT, führt auf den öffentlichen Strassenabschnitten für die beiden Schadstoffe NOx und PM10 zu einer Emissionszunahme im Maximum von 2%. Was die Immissionen betrifft, werden gemäss UVB diese zusätzlichen Emissionen zu keinen zusätzlichen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten führen. Die Immissionszunahme würde unter 3% der jeweiligen Immissionsgrenzwerte liegen und könne damit als „nicht relevant“ eingestuft werden.
Diese Ausführungen im Umweltverträglichkeitsbericht widerspiegeln in dramatischer Weise das Dilemma der einzelprojektbezogenen UVP in Gebieten, wo aufgrund von Planungsfehlern von Land und Gemeinden die Wahrnehmung übergeordneter Interessen wie zum Beispiel der Vollzug der Luftreinhaltegesetzgebung ad absurdum geführt wird. Einzelprojekte wie das Parkhaus der LGT und weitere in diesem Gebiet geplante Projekte liegen jedes für sich unterhalb der gängigen Relevanzkriterien, erzeugen aber in der Summe eine Situation, die früher oder später kollabiert.
Die Lösung: Konsequent betriebliches Mobilitätsmanagement bei allen Unternehmungen einführen. Der Anteil derjenigen, die zu Fuss, mit dem Rad, mit dem öffentlichen Verkehr oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit kommen, muss steigen. Die Bedingungen dafür müssen noch attraktiver werden.
Hier zur ausführlichen Stellungnahme der LGU im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung:
LGU-Stellungnahme Parkhaus LGT Bendern vom 20. November 2007