Mobilitätskonzept 2030
Wie im Konzept ausgeführt, müssen nun der öffentliche Verkehr und der Aktivverkehr wirksam verbessert werden, was die LGU ausdrücklich begrüsst. Damit werden natürliche Ressourcen geschont und Standortqualitäten verbessert.
Allerdings vertritt die LGU die Ansicht, dass auch der notwendige Ausbau des Radwegnetzes naturverträglich erfolgen muss. Wichtige und zu fördernde Vernetzungsachsen für die heimische Tierwelt dürfen dabei keinesfalls verschlechtert werden.
Der motorisierte Individualverkehr, der jahrzehntelang überproportional gefördert wurde, muss enkeltauglich werden. Es ist unbestritten, dass es dafür nicht ausreicht, allein auf umweltfreundlichere Antriebe zu setzen. Denn Autostrassen brauchen viel Platz, zerstören Lebensräume, unterbrechen Vernetzungsachsen und beeinträchtigen Naherholungsräume.
Dahingehende Bedenken der LGU werden leider gern als blosse Verhinderungstaktik propagiert. Allerdings kann die LGU gar nichts verhindern, was rechtmässig zustande kommt. Die LGU ist ausschliesslich an natur- und umweltfreundlicher Gestaltung interessiert. In den sehr wenigen Fällen, in denen die LGU zum Rechtsmittel greift, hat sie immer einen gut begründbaren Verdacht dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. Und zu allermeist liegt sie damit richtig, wie die Ausgänge der wenigen Verfahren zeigen.
Selbstverständlich können und müssen auch aus Sicht der LGU Korrekturen an Strassen-Infrastrukturen möglich sein. Allerdings ist in solchen Fällen nachzuweisen, dass es keine umweltvertäglicheren Alternativen dazu gibt und wie diese Massnahmen umweltverträglich umgesetzt werden können.
Einen sorglosen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen können wir uns aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Lebensqualität nicht leisten.