"Biberentnahmen im Schlossbach Balzers", Radio L am 14.03.2017
Im Interview mit Radio L vertritt die LGU die Auffassung, dass die Verfügung des Amtes für Umwelt, Biber aus dem Balzner Schlossbach abzufangen und zu töten, nicht ausschlaggebend für den Hochwasserschutz im Gebiet Hälos-Säga ist. Denn die Biberfallen wurden aufgestellt mit der Begründung, dass Balzner Biber in die Triesner Hochwasserschutzanlagen einwandern und dort Schaden anrichten könnten. Gegenüber Radio L moniert die LGU zudem, dass Liechtenstein noch immer über kein Biberkonzept verfügt.
2017-03-14-Warum-muss-der-Biber-weg-RadioL-172036.mp3
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