Verhinderer oder Förderer?
Natur und Landschaft, unsere gesamte natürliche Umwelt sind wichtige und schützenswerte Allgemeingüter. Deswegen gibt es entsprechende Gesetzgebungen - und unabhängige Organisationen wie die LGU, die der sprachlosen natürlichen Umwelt ihre Stimme leihen. Zur Not – und nur dann – tut die LGU dies auch mit den dafür bereitgestellten juristischen Instrumenten der Einsprache oder Beschwerde. Das ist eine Verpflichtung, der die LGU als unabhängige Umweltanwaltschaft nachkommt.
295 Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz (NSchG) hat die LGU in den vergangenen 5 Jahren begutachtet und in jedem Fall eine Stellungnahme abgegeben.
3 Mal nur erhob die LGU in dieser Zeit Einspruch gemäss Naturschutzgesetz.
3 Mal wurde der LGU Recht gegeben.
Das bedeutet, dass die LGU 295 Mal konstruktiv im Verfahren mitgewirkt hat. Ihre berechtigten Einwände wurden 3 Mal während des Eingriffsverfahrens nicht ernst genommen, sodass nur der Rechtsweg zur Klärung blieb.
Auch in ihren weiteren Geschäftsbereichen ist die LGU kostruktiv unterwegs und fördert Vielfalt, Bewusstsein und Kommunikation. Unser Jahresbericht gibt Auskunft darüber.
Umweltorganisationen sind Förderer und keine Verhinderer. Sie leihen ihre Stimme der sprachlosen Natur, denn sie sind oft ihre einzige Lobby.