VCL und LGU wollen rechtliche Klarheit
Die Rechtssache Nordspange Schaan hat mit dem Urteil vom 2. September 2008 eine neue Dimension bekommen. Nach unserer Ansicht hat der VGH das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz nicht nur seinem ureigensten Zweck entfremdet, es werden auch die Mitspracherechte der Umweltorganisationen verletzt. Mehr noch – der VHG spricht Recht, wo gar keine Gesetzeslücke besteht. Deshalb lassen wir diese Entscheidung beim Staatsgerichtshof auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen.
Gesamtheitliche Prüfung aller Umweltauswirkungen
Bevor die Umweltverträglichkeit eines Grossprojektes festgestellt werden kann, müssen innerhalb eines verbindlich definierten Untersuchungsrahmens alle Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden. Eine solche Prüfung wurde für das Projekt „Nordspange Schaan 1. und 2. Etappe“ ausführlich durchgeführt. Schliesslich stellte die Regierung jedoch die Umweltverträglichkeit nur der ersten Etappe, d.h. des Industriezubringers, fest. Der VGH billigt dieses Vorgehen. Die Regierung habe sich an ihre eigene Entscheidung über den Untersuchungsrahmen am Ende des Verfahrens nicht mehr zu halten; und zwar auch dann nicht, wenn sie selbst der Bauherr (Projektträger) ist. Künftig können also Grossprojekte für die Umweltverträglichkeitsprüfung beliebig und auch noch während des laufenden Verfahrens in Teilprojekte aufgesplittert werden. Faktisch heisst das zum Beispiel: Wenn sich während der Prüfung eines Projektes herausstellt, dass die Umweltauswirkungen insgesamt zu gross sind und die speziellen Umweltgesetze nicht eingehalten werden, kann das Projekt kurzerhand in kleinere „verträgliche“ Etappen aufgeteilt werden. Das widerspricht dem Zweck des Gesetzes diametral. Gerade bei grossen Projekten – und nur solche sind prüfungspflichtig – ist es wichtig, die Umweltauswirkungen in ihrer Gesamtheit zu prüfen.
Rechte der Umweltverbände ausgehebelt
Mit der Entscheidung, das Urteil beim Staatsgerichtshof anzufechten, stellen sich LGU und VCL bewusst der Diskussion über das gesetzlich verankerte Verbandsbeschwerderecht. Wir sehen es als unsere Pflicht an, alles zu tun, um Klarheit über die künftige Ausgestaltung unserer gesetzlich verankerten Mitspracherechte zu erlangen. An sich blieb daher gar keine andere Wahl: Das VGH-Urteil hat den Wert des Verbandsbeschwerderecht bei Umweltverträglichkeitsprüfungen so massiv beschnitten, dass es kaum mehr wirksam ist. Dies ungeachtet dessen, dass der Landtag den Umweltverbänden gewisse Rechte deshalb eingeräumt hatte, weil er davon ausging, dass die Behörden nicht immer unabhängig entscheiden können. Im Verfahren zur Nordspange zeigt sich das deutlich: Der VGH steht der Tatsache, dass die Regierung zugleich Projektträgerin und Entscheidungsgremium ist, unkritisch gegenüber. Die von LGU und VCL am 9. Oktober 2008 erhobene Staatsgerichtshofbeschwerde soll die Verlässlichkeit des gesetzlich geregelten UVP-Verfahrens wieder herstellen.
Forumbeitrag des Verkehrs-Clubs Liechtenstein (VCL) und der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) vom 16. Oktober 2008.
Weitere Informationen zum Umfahrungsprojekt "Nordspange Schaan" und zum UVP-Verfahren finden Sie hier.