Unethischer Umgang mit der Natur
In ihrer Medienmitteilung vom 27. März 2017 protestieren die Ostschweizer Sektionen der beiden grossen Umweltverbände gegen das leichtfertige Abschiessen von Bibern in Liechtenstein.
Wie auch die LGU, anerkennen WWF und Pro Natura die besondere Situation der Hochwasserschutzanlagen. Dort droht bei Rüfegängen akute Gefahr, wenn die Schutzdämme von Bibern unterhöhlt werden. Solange diese "Rüfesammler" nicht bibersicher sind, bleibt nur der Abfang. Allerdings würde es höchste Zeit die präventive Sicherung der Hochwasserschutzanlagen durch technische Massnahmen in Angriff zu nehmen.
Das Abschiessen sei keine nachhaltige Lösung, sondern ein abschreckendes Beispiel eines despektierlichen und unethischen Umgangs mit der Natur.
Die LGU klärt derzeit die Rechtslage in Liechtenstein. Das Aufstellen von Biberfallen zum Abfangen und anschliessenden Töten von Bibern bedarf rechtsmittelfähiger Verfügungen nach Naturschutzgesetz. "Gefahr im Verzug" kann nach Ansicht der LGU fast nur in ungesicherten Hochwasserschutzanlagen geltend gemacht werden.
Zur Medienmitteilung von WWF und Pro Natura
LGU zum Umgang mit Bibern im Radio L am 23.März 2017
Forumsbeitrag der LGU vom 30. März 2017