Strassenverbindung Triesen-Vaduz, SUP
Die zentrale Problematik des Strassenbau-Vorhabens besteht darin, dass mit der vorgeschlagenen Strassenverbindung der Stau am Aukreisel umfahren werden kann. Der Stau wird sich somit von dort an die neu zu erstellende Kreuzung vor der Rheinbrücke verlagern.
In ihren Stellungnahmen kritisierte die LGU mehrere Punkte:
- gravierende Mängel im SUP-Verfahren
- keine Prüfung einer Null-Plus-Variante (Variante mit anderen Massnahmen als Strassenbau)
- keine Zweckmässigkeitsüberprüfung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Wirtschaftlichkeit des Projektes wurde nicht nachgewiesen
- Erkenntnisse aus der Studie Optimierung der Rheinübergänge nicht berücksichtigt
- Auswirkungen auf die Situation an der Rheinbrücke wird nicht dargestellt
- kein wirksamer Einbezug der Öffentlichkeit
Am 27. Januar 2015 wird die Entscheidung der Regierung für die im Bericht über die strategische Umweltprüfung vorgeschlagene Variante 1 kundgemacht. Die neu zu erstellende Strassenverbindung soll am luftseitigen Fuss des Rheindamms zweispurig geführt werden und den Autobahnzubringer Vaduz mit dem Industriegebiet Triesen verbinden. Die Kundmachung erfolgte über das Internet, VCL und LGU wurden auf dem Postweg darüber informiert. Auf eine Veröffentlichung der Entscheidung in den Medien wurde verzichtet und daher die betroffene Öffentlichkeit aus Sicht der LGU nicht angemessen informiert. Die Anliegen und Bedenken der LGU und des VCL zum Vorhaben wurden in keiner Weise berücksichtigt.
Eine strategische Umweltprüfung sollte ergebnisoffen durchgeführt werden, um die für die Problematik und die Belange der Umwelt am besten geeignete Lösung für zu finden. In diesem Fall wurde allerdings sowohl darauf verzichtet, den tatsächlichen Bedarf eines Strassenneubaus abzuklären, als auch auf die Prüfung vernünftiger Alternativen. So wurde keine Null-Plus-Variante geprüft, die aufzeigen würde, ob über einen Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs auf einen Strassenneubau verzichtet werden könnte.
Das liechtensteinische Gesetz über die Strategische Umweltprüfung sieht keinen Rechtsweg für Einsprachen vor.