Spendenaufruf für ein Gegengutachten Verkehr
Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen bringen ihr Fachwissen an den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien ein, in dem sie dankenswerterweise die drei Umweltorganisationen VCL, LGU und Naturschutzbund Vorarlberg vertreten.
Das ist möglich und sinnvoll, weil es bei den mündlichen Verhandlungen darum geht, die Sachverhalte zu klären. Es geht also um die Beantwortung strittiger Fachfragen, wie beispielsweise die künftige Verkehrsentwicklung ausserhalb der Tunnelportale oder die Angemessenheit von geplanten Lärmschutzmassnahmen.
Ob der Stadttunnel genehmigt werden wird, ist nicht zuletzt von der Frage abhängig, wie stark der Verkehr durch ihn zunehmen wird. Von einem Mehrverkehr werden in Liechtenstein die Menschen entlang der Transitrouten im Liechtensteiner Unterland und bis Schaan betroffen sein.
Das Gericht hat die Beschwerdeführer aufgefordert, das Gutachten eines unabhängigen Verkehrssachverständigen vorzulegen. Die finanziellen Aufwendungen dafür können bis zu 50'000 Euro betragen.
Da schlussendlich viele Menschen von einer Verkehrszunahme betroffen wären, lancieren die Bürgerinitiativen einen breiten Spendenaufruf in der Bevölkerung.
VCL und LGU stützen dieses Anliegen und den damit verbunden Spendenaufruf.
Bankverbindung Bürgerinitiative "mobil ohne Stadttunnel"
LGT Bank AG, IBAN: LI90 0881 0000 0299 3402 1
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