Die LGU fordert eine UVP für die Deponieerweiterung "Eschner Rheinau"
Nach einer Regierungsentscheidung aus dem Jahre 2007 über die Umweltverträglichkeit des Deponieprojekts, muss die Ablagerung von Aushubmaterial auf der Deponie Rheinau dammförmig erfolgen. Dies, um eine mögliche ökologische Verbesserung (Aufweitung) des Alpenrheins in diesem Perimeter nicht zu verunmöglichen.
Die Gemeinde Eschen möchte nun von der damaligen UVP-Entscheidung abweichen und in Richtung Rheindamm flächig deponieren. Sie beantragte daher die Durchführung einer Einzelfallprüfung beim Amt für Umwelt. Dabei muss das Amt prüfen, ob das Vorhaben der Gemeinde einer umfassenden neuerlichen UVP zu unterziehen ist, oder ob es lediglich einer eingeschränkten, bloss auf naturschutzrechtliche Aspekte beschränkten Prüfung unterliegt.
In ihren Stellungnahmen setzte sich die LGU gemeinsam mit zielverwandten Organisationen dafür ein, dass das Deponieerweiterungsprojekt auf seine sämtlichen potentiellen Umweltauswirkungen anhand einer UVP gründlich und transparent geprüft werden sollte. Darüber haben wir bereits berichtet.
Des Weiteren führte die LGU mit involvierten Amtsstellen und der Gemeinde Eschen Gespräche, um ihren Standpunkt zu erläutern und zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Die Gespräche verliefen zwar durchwegs konstruktiv, allerdings konnte dabei keine Einigung erzielt werden.
Unterdessen entschied das Amt für Umwelt im Rahmen der Einzelfallprüfung, dass über die Deponieerweiterung keine UVP durchzuführen sei. Gegen diese Entscheidung erhob die LGU im September fristgerecht Beschwerde an die Verwaltungsbeschwerdekommission.