Deponie Rheinau Eschen
Kritische Würdigung
Das Projektgebiet liegt einerseits mitten in einem wichtigen Naherholungsgebiet, andererseits grenzt es an das landschaftlich hochsensible Bannriet und liegt in einem internationalen Wildkorridor. Im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) sollten sämtliche Interessenskonflikte offen dargelegt und Massnahmen festgelegt werden, welche die negativen Auswirkungen für Natur und Landschaft auf ein Minimum reduzieren.
In einem Projektbericht vom Oktober 2004 wurde ausführlich über die betroffenen Naturwerte sowie über Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen berichtet. Diese Ausführungen sind jedoch nicht Bestandteil des UVBs. Die Auswirkungen des Projektes auf die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf die Landschaft, werden verharmlosend dargestellt.
Der Tatsache, dass zwischen Projekterörterung und UVB fast drei Jahre vergangen sind, wird ungenügend Rechnung getragen. Zudem bleiben wichtige Fragen der Planung oder die zentrale Frage der Altlastsanierung (noch immer!) unbeantwortet, derweil wegen dieser Verzögerung die Zerstörung eines der letzten Galeriewälder Liechtensteins bereits im Gang ist.
Aufweitungsprojekt am Alpenrhein beeinträchtigt
Das Deponieprojekt liegt mitten im Gebiet der Eschner Au, wo das Entwicklungskonzept Alpenrhein ein Aufweitungsprojekt vorschlägt. Die Gemeinde Eschen als Projektträgerin hebt aber im UVB hervor, dass die Deponie und das Aufweitungsprojekt „trotz Koordinationsbedarf“ zwei „vollkommen unabhängige Projekte“ seien. Aus Sicht des Naturschutzes ist eine solche Abgrenzung äusserst widersprüchlich und fragwürdig. Die unwiderbringliche Zerstörung von Naturwerten und die dauerhafte Störung der Fauna ist nur unter einer Bedingung teilweise tolerierbar: Es muss gewähleistet sein, dass im Gebiet Eschner Au langfristig das Aufweitungsprojekt „Eschner Au“ realisiert wird. Ohne diesen Grundsatzentscheid werden durch das Deponieprojekt wertvollste Naturwerte zerstört, unter dem Deckmantel einer Zukunftsvision. Zu dieser Vision hat die Gemeinde nie ein klares Bekenntnis abgegeben.
Trotzdem sollen die Deponiekörper später als Dämme genutzt werden können. Wir halten mit Bedauern fest: Die Deponiekörper beanspruchen viel zu viel Fläche. Es wird nicht mehr möglich sein, das Aufweitungsprojekt am Alpenrhein so zu realisieren, wie es im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehen ist.
Die Unterlagen zum UVP-Verfahren können auf der Geschäftsstelle der LGU eingesehen werden.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme:
LGU-Stellungnahme zum UVB Deponie Rheinau Eschen vom 21. Mai 2007 (pdf)
Hier finden Sie die Stellungnahme zum überarbeiteten und neu aufgelegten Bericht:
2. LGU-Stellungnahme zum UVB Deponie Rheinau Eschen vom 9. Juli 2007 (pdf)