SUP Verfahren zur Liechtensteiner Abfallplanung 2020
Für die Massnahmen der Abfallbewirtschaftung gilt nach dem Umweltschutzgesetz folgende Prioritätenfolge: Abfallvermeidung -> Vorbereitung zur Wiederverwendung -> Recycling -> andere Verwertung (z.B. energetische Verwertung) -> Beseitigung/Deponierung.
Unter anderem geht die LGU in ihrer Stellungnahme auf die fehlende Berücksichtigung der oben genannten Prioritätenfolge (Abfallhierarchie) ein. Im vorliegenden Umweltbericht zur Liechtensteiner Abfallplanung 2070 geht es primär um Deponieraumplanung, wobei aus Sicht der LGU auch hierbei der Abfallhierarchie zu wenig Beachtung geschenkt wird.
In einer Verbesserung der Abfallwirtschaft im Sinne der Prioritätenfolge liegen grosse Potentiale zum Schutz der Umwelt und unserer Natur.