Stellungnahme zum Energieeffizienzgesetz
Liechtenstein will seinen Weg
zum zukunftsfähigen „Energiemusterknaben“ konsequent
begehen. Bereits heute muss einerseits mit einer visionären Energiepolitik eine
radikale Abkehr von nicht erneuerbaren hin zu erneuerbaren Energieträgern ins
Auge gefasst werden. Auch Massnahmen für eine Verbesserung der Effizienz beim Verbrauch
nicht erneuerbarer Energie sind dringend. Der vorliegende
Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir schlagen vor, den Geltungsbereich auszudehnen und die Förderung freiwilliger Massnahmen in den Bereichen Mobilität und Prozessenergie gesetzlich zu verankern.
Der Zweck öffentlicher
Förderbeiträge besteht darin, im Sinne der umfassenden und übergeordneten
Zielerreichung für private Akteure Anreize zu schaffen für freiwillige
Massnahmen, welche über das gesetzlich geforderte Mass hinausgehen. Aus diesem Grund soll von Fördermassnahmen beim Bauen und Sanieren besonders profitieren, wer nach dem Stand der Technik baut. Wer die passive Sonnenenergie nutzt, braucht kein konventionelles Heizssystem! Der Grundsatz „je tiefer die Energiekennzahl (Heizenergie pro Quadratmeter Wohnfläche), desto höher die Förderbeiträge“ ist wesentlich.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme:
LGU-Stellungnahme zum Energieeffizienzgesetz vom 22. Januar 2007 (pdf)
Link zum Vernehmlassungsbericht (pdf)