Stellungnahme der LGU zur Abänderung des Gewässerschutzgesetzes
Mit der aktuell vorgeschlagenen Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wird einerseits der seit 2014 bestehenden Praxis, die Hofdüngerflüsse der Landwirtschaftsbetriebe elektronisch zu erfassen Rechnung getragen und andererseits sind gewisse EU-Richtlinien in der liechtensteinische Gesetzgebung zu rezipieren. Eine geplante Gesetzesanpassung betrifft die landesweite Entwässerungsplanung.
2016-03-08-LGU-zu-Abänderung-GSchG-sign.pdf
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