Stellungnahme zur Anpassung der Baustellenemissonsverordnung
Die BEV soll die von Baustellen und baustellenähnlichen Betrieben verursachten Emissionen verringern, insbesondere jene von besonders gesundheitsschädigenden und krebserregenden Substanzen wie Feinstaub, Dieselruss, Ärosolen und Benzol. Als eine Massnahme zur Erreichung dieses Ziels sieht die Verordnung den Einsatz von Partikelfiltern bei Baumaschinen mit Dieselmotoren vor. Bislang mussten nur Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 kW mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein oder nachgerüstet werden. Neuerdings sollen auch Baumaschinen ab einer Leistung von mehr als 18 kW mit Partikelfiltern versehen werden. Die LGU hat zu dieser Abänderung der Verordnung eine Stellungnahme eingereicht.