LGU Stellungnahmen zu den Richtplänen Balzers, Vaduz und Eschen
Richtpläne legen aufgrund übergeordneter Leitbilder in den Grundzügen fest, wie die Gemeinden die Gesamtstruktur ihrer Natur-, Landwirtschaft- und Siedlungs- und Erholungsräume mittel- und langfristig entwickeln sollen. Richtpläne müssen mindestens aufzeigen, «wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden» und «in welcher zeitlicher Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen».
Richtpläne sind behördenverbindliche Arbeits- und Führungsinstrumente der Gemeinden und Ämter. Die Behörden richten ihr Handeln auf die Ziele und Massnahmen des Richtplanes aus und koordinieren gestützt darauf ihre Planungen und Projektierungen. Der zeitliche Horizont der Richtpläne ist zehn Jahre; danach sollen sie gesamthaft überprüft und angepasst werden.
Um die Auswirkungen einer Richtplanung auf die Umwelt zu prüfen und Konflikte mit Natur- und Umweltwerten mit anderen Interessen zu erkennen, unterliegen die Richtpläne einer strategischen Umweltprüfung, kurz SUP. Dabei haben sowohl die Öffentlichkeit wie auch Umweltschutzorganisationen die Möglichkeit mittels Stellungnahmen auf Interessenskonflikte mit Naturwerten hinzuweisen. Jedoch besteht im Rahmen einer SUP keine Möglichkeit einer Beschwerde.
Hier finden Sie die LGU-Stellungnahmen zu den Richtplänen:
Stellungnahme zum Richtplan Balzers