Die LGU erreicht ihr Ziel im Rechtsstreit um die Balzner Biber
Die LGU hatte im April vor allem diejenigen Teile der Verfügung des Amtes für Umwelt angefochten, die das Fangen und Erlegen von Bibern in den Talgewässern der Gemeinde Balzers betrafen.
In diesem Umfang ist der VGH in seinem Urteil den Anliegen der LGU gefolgt. Damit ist klar, dass in den Balzner Talgewässern ab sofort keine Biber mehr gefangen und erlegt werden dürfen. Auch der VGH war der Ansicht, dass das Amt für Umwelt diese Massnahme nicht ausreichend begründen konnte.
In der Hochwasserschutzanlage Hälos dagegen können weiterhin Biber gefangen und erlegt werden. Insoweit ist die Verfügung des Amtes für Umwelt rechtskräftig, was die LGU auch nicht in Frage gestellt hatte.