Stellungnahme der LGU zur Abänderung des Emissionshandelsgesetzes

Das Emissionshandelsgesetz muss angepasst werden, um eine schnellere Reduktion der Treibhausgasemissionen vorzusehen. Mit einer Reduktion um 50% bis 2030 will die Regierung ihren Beitrag leisten, damit die Klimaerwärmung auf längerfristig 1.5 Grad beschränkt werden kann. Die LGU begrüsst dies ausdrücklich und empfiehlt in ihrer Stellungnahme weitere Massnahmen.

Die Gesellschaft und Wirtschaft müssen alternative Wege beschreiten und vermeidbaren CO2-Emissionen einsparen, um auch in der Zukunft ein gutes Leben für unsere Kinder und deren Kinder zu ermöglichen. Die Investitionen und Anstrengungen, die wir heute leisten, werden sich in der Zukunft auszahlen. Ein zu zaghaftes Handeln wird die Gesellschaft und Wirtschaft der Zukunft sehr viel mehr kosten.

Als Alpenland ist Liechtenstein überdurchschnittlich vom Klimawandel betroffen und bereits heute mit einer Erwärmung um 2° C konfrontiert.

Die LGU begrüsst daher das ambitioniertere Vorgehen ausdrücklich. Aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse empfiehlt die LGU jedoch, dem Rat der Europäischen Kommission vom September 2020 und dem GAP Report 2021 zu folgen und das Reduktionsziel auf 55% zu erhöhen. So bleiben wir auf Kurs, um die globale Klimaerwärmung auf maximal 1.5° C zu beschränken.

Eine massgebliche Reduktion der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren wird nur mit umfassenden Verhaltensveränderung in der Bevölkerung möglich sein. Dafür sind klare Statements, entsprechende Rahmenbedingungen und Ziele äusserst wichtig. Die beabsichtigte Abänderung des Emissionshandelsgesetzes zeigt, dass die Gefahr erkannt wurde und das Problem ernstgenommen wird.

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