Gewässerschutzrichtlinie wird beibehalten
Kurz vor Jahresende gibt es gute Neuigkeiten zum Thema Gewässerschutz. Eine Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch die EU-Kommission ergab, dass diese ihren Zweck grösstenteils erfüllt.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, dass alle Gewässer einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ erreichen. Die Staaten legen dazu entsprechende Massnahmen im Bewirtschaftungsplan und Massnahmenprogramm fest.
Überprüfung der Richtlinie
Die EU Kommission hat die Richtlinie nun auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft und dazu unter anderem auch Stellungnahmen von Experten eingeholt sowie eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Kommission kam zum Schluss, dass die WRRL ihre Funktion grösstenteils erfüllt.
Dank der Richtlinie besteht heute für über 110‘000 Gewässer im Europäischen Raum ein Ordnungsrahmen, die Verschlechterung der Gewässerzustände wurde verlangsamt und die chemische Verschmutzung reduziert.
Die Überprüfung zeigt aber auch grosse Lücken in der Umsetzung der Richtlinie auf. Weniger als die Hälfte aller Gewässer erreicht heute einen guten Zustand! Dies obwohl die Frist für die Umsetzung der Richtlinie für die meisten Staaten bereits 2015 abgelaufen ist. Die Gründe für diese Verspätungen sieht die Kommission vor allem in der mangelnden Finanzierung und im unzureichenden Einbezug von Umweltzielen in andere Politikbereiche.
Wie weiter
Die Kommission findet keine Defizite in den rechtlichen Bestimmungen. Deshalb soll die WRRL in der heutigen Form beibehalten werden. Der Fokus liegt nun also auf der Umsetzung der Richtlinie. Auch in Liechtenstein gilt die WRRL. Ihre Bestimmungen wurden ins Gewässerschutzgesetz aufgenommen.
Die LGU wird sich auch weiterhin für die Erreichung der Ziele aus den gesetzlichen Vorgaben und damit für funktionierende Gewässerlebensräume in Liechtenstein stark machen.
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