Erarbeitung eines "Aktionsplan Biodiversität" durch die Regierung
Auf Grundlage der Biodiversitätskonvention und der Ergebnisse der CBD-Konferenz 2022 hat sich die liechtensteinische Regierung das Ziel gesetzt, einen Aktionsplan Biodiversität zu erarbeiten. Dieser soll in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Organisationen und Interessensvertretungen erarbeitet werden. Auch die LGU ist an dem Prozess beteiligt.
Liechtenstein ist Mitgliedstaat der Biodiversitätskonvention (CBD) und damit verpflichtet, eine nationale Strategie zum Schutz der Biodiversität im Land zu erarbeiten. Ergebnis der Biodiversitätskonferenz in Montreal im Dezember 2022 sind insgesamt 23 Handlungsziele, die auf die nationalen Gegebenheiten angepasst und in eine Strategie bzw. Aktionsplan übernommen werden sollen. Aus den Zielen sollen darüber hinaus konkrete Massnahmen abgeleitet und deren Umsetzung realisiert werden. Diese nationale Strategie wird im Fürstentum Liechtenstein als "Aktionsplan Biodiversität" umgesetzt. Der Prozess soll in 2024 abgeschlossen werden.

Unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt finden am 30. Mai, 28. Juni und 19. September Workshops mit Vertreter*innen von Politik, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie verschiedenen Verbänden wie der LGU statt, die sich über die Ziele der Biodiversitätskonvention und deren Bedeutung für Liechtenstein austauschen.
Neben der Beteiligung an den Workshops ist die LGU zudem über ihre Position in der Kommission für Natur- und Landschaftsschutz an dem Prozess beteiligt. Die Kommission nimmt eine fachlich beratende Funktion ein und wird sich an mehreren Treffen einbringen und Stellung zu den Zielen, Massnahmenvorschlägen und dem weiteren Vorgehen abgeben.
Wir freuen uns, dass der Biodiversität durch die Erstellung eines Aktionsplans eine hohe Bedeutung zuteil wird und setzen uns dafür ein, dass die Ziele und Massnahmen ambitioniert und sinnvoll sind und anschliessend zügig umgesetzt werden.
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