Wiesen und Felder sollten nicht zur Entsorgung von Gülle benutzt werden
Mit einem Forumsbeitrag reagiert die LGU auf einen Medienbericht, in dem ein Landwirt für mehr Freiheit bei der Ausbringung von Gülle im Winter plädiert.
Winter herrscht Vegetationsruhe, deshalb brauchen Wiesen und Felder während dieser Zeit keinen Dünger.
Hofdünger, also Mist und Gülle, dürften aus Sicht der LGU nur zur notwendigen Förderung der Bodenfruchtbarkeit ausgebracht werden, denn alles andere muss als Abfallentsorgung bezeichnet werden. Gülle, die von Pflanzen nicht aufgenommen wird, kann wertvolles Wasser - Grundwasser ebenso wie Bäche - belasten
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Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz LGU
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