Natur als Rechtssubjekt? am Do. 24. August
Natur als Rechtssubjekt?
Soll die Natur in Liechtenstein eigene einklagbare Rechte erhalten? Dieser Frage gehen Cyrus Beck vom Liechtenstein Institut sowie Samira Schädler von der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) kommenden Donnerstag, den 24. August 2023 um 18 Uhr im Kunstmuseum nach. Einleitend nimmt Peter Goop, Rechtsanwalt und Philanthrop, in einem Video-Statement Stellung zum Begriff der Rechtssubjektivität. Im Anschluss diskutieren wir in Kleingruppen über unsere Möglichkeiten in Liechtenstein.
Im September 2022 hat die Salzwasserlagune Mar Menor im Südosten Spaniens als erstes Ökosystem Europas den Status einer Rechtspersönlichkeit erhalten. 2017 sind der Rio Atrato in Kolumbien und der Fluss Whanganui in Neuseeland zu Rechtspersönlichkeiten erklärt worden. 2008 hatte Ecuador als erstes Land weltweit die Natur in seiner Verfassung zum Rechtssubjekt erklärt und ihr dadurch einklagbare Rechte gegeben. Welchen Status besitzt die Natur in der Verfassung Liechtensteins?

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für Umweltschutz LGU
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