Stellungnahmen der LGU zu Gesetzänderungsprozessen des BauG, EEG und EnAG
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen, die Renovierung bestehender Gebäude beschleunigen und die Ausstattung mit intelligenten Technologien fördern. Die LGU wünscht sich im Rahmen dieser Gesetzesänderungen die Implementierung möglichst wirksamer Voraussetzungen für die Produktion und die effiziente Bereitstellung und Nutzung natur- und umweltfreundlich erzeugter Energie.
Die LGU begrüsst in ihrer Stellungnahme die Schaffung entsprechender Voraussetzungen für einen noch effizienteren und damit sparsameren Umgang mit Energie im Gebäudebereich, zumal die Gebäude rund 50% der direkten Treibhausgasemissionen Liechtensteins verursachen.
In ihrer Stellungnahme plädiert die LGU dafür, die gesetzlichen Grundlagen für ein möglichst ambitioniertes Vorgehen zu schaffen, um die Klimaziele rechtzeitig erreichen zu können:
Die LGU fordert die Umsetzung des Grossverbraucherartikels MuKEn 2014 Teil L, der in der Energiestrategie als Massnahme vorgesehen ist. Dieser beschreibt, dass Grosserverbraucher durch die zuständige Behörde verpflichtet werden können ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren.
Stattdessen will die Regierung den der aus unserer Sicht abgeschwächte Artikel 8 aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Die KMUs werden lediglich ermutigt, sich Energieaudits zu unterziehen und anschliessend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen.
Die LGU begrüsst die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf neuen und bestehenden Nichtwohnbauten. Diese Pflicht sollte nach Ansicht der LGU auch auf Gebäuden, die grössere Renovationen erfahren, gelten.
Das Stromverteilernetz erlaubt es teilweise nicht, grössere Mengen an Strom aus PV-Anlagen ins Netz aufzunehmen. In solchen Fällen muss das Netz für die entsprechende Leistung ausgebaut werden. Die Regierung schlägt vor, dass die PV Pflicht entfällt, sofern die Investition für den Netzausbau 10% der Gesamtprojektkosten übersteigen.
Meist würde diese Regelung Dachflächen betreffen, die sich aufgrund der Lage und der Grösse der Fläche hervorragend für PVAs eignen würden (z.B. Dachflächen von Bauernhöfen und den dazugehörigen Ställen). Es wäre aus Sicht der LGU eine verpasste Chance, diese wertvollen Flächen ungenutzt zu lassen. Eine Dachfläche kann nämlich nicht nur die kommenden 25 Jahre, sondern weit darüber hinaus Strom liefern. Davon profitiert nicht nur der Betreiber der Anlage, sondern auch die Allgemeinheit. Konkrete Lösungsvorschläge sind in der Stellungnahme zu finden.
Weitere Beiträge zu diesem Thema
Gipfelstürmerinnen: Frauen erzählen
Lesung und Gespräch im Rahmen des Berge lesen Festivals der Alpenkonvention zum Internationalen Tag der Berge.
Bitte Rücksicht nehmen, ich halte Winterruhe
Wie überstehen Wildtiere die kalte Jahreszeit? In unserer aktuellen Reihe berichten wir euch erstaunliche Fakten zu ihren faszinierenden Überwinterungsstrategien. Vergangene Woche haben wir die Winterschläfer kennengelernt und werfen nun einen Blick auf diejenigen Tierarten, die keinen Winterschlaf halten und dennoch die meiste Zeit schlafen. Wie unterscheidet sich die sogenannte Winterruhe vom echten Winterschlaf? Und welche Tiere halten überhaupt Winterruhe?
Supergut Podcast: Biodiversität im Fokus
Diese spannende Podcast-Serie widmet sich der Vielfalt der Natur und zeigt, wie Biodiversität unser Leben beeinflusst. Mit inspirierenden Gästen werden Themen wie nachhaltiges Bauen, die heilende Kraft der Natur und alte Kultursorten beleuchtet.
Die Libellen des Fürstentums Liechtenstein
Vortrag zur Libellenfauna Liechtensteins und Präsentation des neusten Bandes (Nr. 32) aus der naturkundlichen Forschungsreihe des Landes mit anschliessendem Apéro.
Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz LGU
Kirchstrasse 5
Schaan, Liechtenstein