Stellungnahmen der LGU zu Gesetzänderungsprozessen des BauG, EEG und EnAG

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen, die Renovierung bestehender Gebäude beschleunigen und die Ausstattung mit intelligenten Technologien fördern. Die LGU wünscht sich im Rahmen dieser Gesetzesänderungen die Implementierung möglichst wirksamer Voraussetzungen für die Produktion und die effiziente Bereitstellung und Nutzung natur- und umweltfreundlich erzeugter Energie.

Die LGU begrüsst in ihrer Stellungnahme die Schaffung entsprechender Voraussetzungen für einen noch effizienteren und damit sparsameren Umgang mit Energie im Gebäudebereich, zumal die Gebäude rund 50% der direkten Treibhausgasemissionen Liechtensteins verursachen.

In ihrer Stellungnahme plädiert die LGU dafür, die gesetzlichen Grundlagen für ein möglichst ambitioniertes Vorgehen zu schaffen, um die Klimaziele rechtzeitig erreichen zu können:

Die LGU fordert die Umsetzung des Grossverbraucherartikels MuKEn 2014 Teil L, der in der Energiestrategie als Massnahme vorgesehen ist. Dieser beschreibt, dass Grosserverbraucher durch die zuständige Behörde verpflichtet werden können ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren.
Stattdessen will die Regierung den der aus unserer Sicht abgeschwächte Artikel 8 aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Die KMUs werden lediglich ermutigt, sich Energieaudits zu unterziehen und anschliessend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen.

Die LGU begrüsst die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf neuen und bestehenden Nichtwohnbauten. Diese Pflicht sollte nach Ansicht der LGU auch auf Gebäuden, die grössere Renovationen erfahren, gelten.

Das Stromverteilernetz erlaubt es teilweise nicht, grössere Mengen an Strom aus PV-Anlagen ins Netz aufzunehmen. In solchen Fällen muss das Netz für die entsprechende Leistung ausgebaut werden. Die Regierung schlägt vor, dass die PV Pflicht entfällt, sofern die Investition für den Netzausbau 10% der Gesamtprojektkosten übersteigen.
Meist würde diese Regelung Dachflächen betreffen, die sich aufgrund der Lage und der Grösse der Fläche hervorragend für PVAs eignen würden (z.B. Dachflächen von Bauernhöfen und den dazugehörigen Ställen). Es wäre aus Sicht der LGU eine verpasste Chance, diese wertvollen Flächen ungenutzt zu lassen. Eine Dachfläche kann nämlich nicht nur die kommenden 25 Jahre, sondern weit darüber hinaus Strom liefern. Davon profitiert nicht nur der Betreiber der Anlage, sondern auch die Allgemeinheit. Konkrete Lösungsvorschläge sind in der Stellungnahme zu finden.

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