Stellungnahme zum Ausleitkraftwerk Binnenkanalmündung (DpL Posulat)
Stellungnahme zum Postulat: Umweltfreundlicher Strom für unsere Heimat – so ganz und gar nicht umweltfreundlich!
Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) möchten die Regierung dazu einladen, “die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Ausleitkraftwerkes, für welches Wasser vom Rhein in den Binnenkanal geleitet wird und beim Kanalauslauf zusammen mit dem Wasser des Binnenkanals wieder dem Rhein zurückgeführt wird, zu prüfen.“
Das Vorhaben wirkt wie aus der Zeit gefallen und kollidiert mit sämtlichen langjährigen Bemühungen internationaler Gremien und Gesetzen des Landes und der EU.
Durch den Rückstau würden auf einer grossen Fläche verschiedene Lebensräume verloren gehen. So auch eines der qualitativ wertvollsten Habitate Liechtensteins. Zwischen der Autobahnbrücke Sennwald/Ruggell und dem Auslauf des Binnenkanals in den Rhein wurde in den letzten Jahrzehnten enorm viel unternommen, um den Binnenkanal und seine angrenzenden Lebensräume zu revitalisieren. Das Niveau der Binnenkanalmündung wurde an das des Rheins angeglichen, dem Gewässer wurde mehr Platz gegeben, der Gewässerlauf wurde dynamisch gestaltet und der Auwald konnte wiederbelebt werden. In jüngerer Zeit wurden auch flussaufwärts sogenannte In-Stream Massnahmen durchgeführt. Das Gesamtergebnis der Anbindung und Aufwertung des Liechtensteiner Binnenkanals ist beeindruckend und wird international viel zitiert. Der Fischbestand im mündungsnahen Abschnitt umfasste bei einer Untersuchung 1980 nur die vier Fischarten Bachforelle, Regenbogenforelle, Elritze und Groppe. Kurz vor der Revitalisierung im Jahr 2000 wurden noch die Seeforelle und die Äsche nachgewiesen. Heute leben hier 17 nachgewiesene Fischarten. Von dieser Entwicklung profitieren zunehmend auch die Zubringer des Binnenkanals. Die Ruggeller Rheinau an der Binnenkanalmündung ist nach dem Ruggeller Riet das quantitativ wichtigste Vogelbrutgebiet. Schulklassen aus der ganzen Region nehmen an Bildungsprojekten an der Binnenkanalmündung teil.
Die Behörden halten betreffend den Massnahmen am Auslauf des Binnenkanals in Ruggell auch fest: „Der Unterlauf des Binnenkanal ist das wichtigste Bindeglied der rheintalseitigen FL -Fliessgewässer mit dem Alpenrhein und dem Bodensee. Er bildet die Schlüsselstelle in der Lebensraumvernetzung der Talgewässer und das letzte naturnahe Auwaldbiotop im Liechtensteiner Talraum.“ Der desolate fischökologische Zustand des Alpenrheins ist auch ein Abbild der massiv beeinträchtigten und kanalisierten Zuflüsse. Von ursprünglich 53 direkt an den Alpenrhein angebundenen Zuflüssen gibt es noch deren 10. Aber nur die Hälfte dieser zehn Zuflüsse ist für schwimmstarke Fische zugänglich. Schon vor diesem Hintergrund nimmt der sohlgleich angebundene Liechtensteiner Binnenkanal eine Sonderstellung ein.
Es entstand in den letzten zwei Jahrzehnten ein seltener und einzigartiger Lebensraum, ein Hotspot der Biodiversität. Dies alles würde durch den Bau des Ausleitkraftwerks zerstört werden!
Zweifelsohne kollidiert das Planvorhaben gemäss Postulat mit nationalen und internationalen Schutzbestimmungen. Insbesondere die EU-Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet ein Verbesserungsgebot sowie ein Verschlechterungsverbot. Die Verschlechterungen der bestehenden Situation sind bei der Erstellung eines Kraftwerkes im Einflussbereich des Binnenkanals gravierend. Es sind schlicht keine Ersatz- und Kompensationsmassnahmen denkbar, welche den Eingriff aufwiegen könnten.
Im Postulat nicht angesprochen wird die Problematik der Winterstromlücke. Erneuerbarer Strom aus PV ist vor allem im Winter knapp, da dann bekanntlich die Sonne weniger scheint. Ein Ausleitkraftwerk ist von diesen saisonalen Schwankungen weniger betroffen. Dennoch würde das Ausleitkraftwerk zur Winterstromlücke keinen nennenswerten Beitrag leisten, denn es lässt sich nur wenig Wasser speichern. Benötigt wird im Winter vor allem Speicherstrom, der flexibel einsetzbar ist.
Die Postulanten setzen sich dafür ein, den tiefen Eigenversorgungsgrad Liechtensteins zu erhöhen. Das vorgeschlagene Ausleitkraftwerk leistet zum Eigenversorgungsgrad keinen nennenswerten Beitrag. Mit einer Jahresproduktion von 20‘000 MWh (gemäss Postulat), entspräche dies einem Anteil von gerade mal 1.7% am Gesamtenergieverbrauch Liechtensteins (gemäss Statistikportal betrug der Gesamtenergieverbrauch 2022 1'148'866 MWh). Der Eigenversorgungsgrad würde sich mit dem Kraftwerk also von 12.7% auf 14.4% erhöhen. Um dies in eine Relation zu bringen: Die Solargenossenschaft hat in einer aktualisierten Potenzialabschätzung das theoretische PV-Potenzial für Liechtenstein auf über 500 GWh/a eingestuft. Selbst wenn die hoch erscheinenden Schätzungen für ein Ausleitkraftwerk zutreffend wären, lägen sie mit 20 GWh/a im niedrigen einstelligen Prozentbereich des PV-Potenzials.
Wir bitten die Abgeordneten, unsere Bedenken in ihre Überlegungen miteinzubeziehen und empfehlen, dieses Postulat nicht zu überweisen. Der Nutzen eines solchen Kraftwerkes ist gering, die Auswirkungen für die Natur wären jedoch katastrophal. Vor allem steht das Vorhaben in Konflikt mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, des Gewässerschutzgesetzes und der internationalen Anstrengungen von IRKA und IBKF zwecks Sanierung des desolaten fischökologischen Zustandes im Alpenrheineinzugsgebiet. Die Beantwortung dieses Postulats würde unseres Erachtens nur unnötig Ressourcen binden.
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