Liechtensteiner Abfallplanung 2014 - 2070
Gemäss Umweltschutzgesetz ist die Regierung verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Abfallplanung zu erstellen.
Im Rahmen des SUP Verfahrens zur Liechtensteiner Abfallplanung 2014 - 2070 durfte die LGU eine erste Stellungnahme abgeben und wurde so frühzeitig ins Planungsverfahren einbezogen.
Gemäss Umweltschutzgesetz gilt für die Massnahmen der Abfallbewirtschaftung folgende Prioritätenfolge: Vermeidung; Vorbereitung zur Wiederverwendung; Recycling; Verwertung, insbesondere energetische Verwertung; Beseitigung.