Der Wolf in Liechtenstein: Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen
In den letzten Monaten wurden in Liechtenstein wiederholt Wolfssichtungen gemeldet, insbesondere in den Hanglagen von Triesen und Triesenberg. Nach aktuellem Kenntnisstand könnten sich ein bis zwei Tiere zeitweise in und um Liechtenstein aufhalten. 2025 wurden insgesamt sieben Sichtungen registriert. Dauerhaft ansässige Wölfe gab es bislang nicht.
Die LGU nutzt diese Entwicklung, um ihre Haltung transparent darzulegen und mit sachlichen Informationen zur Orientierung beizutragen. Der Wolf ist ein natürlicher Bestandteil unserer Ökosysteme und erfüllt als Spitzenprädator eine wichtige Funktion: Er beeinflusst Wildbestände, stärkt natürliche Prozesse und trägt zur ökologischen Dynamik bei. Entscheidend ist dabei auch die Rudelstruktur: Stabile Rudel können die Raumnutzung und das Verhalten mitprägen. Unspezifische Eingriffe können dagegen Strukturen stören und zu unerwünschten Effekten führen. Gleichzeitig bringt die Rückkehr des Wolfs in eine dicht besiedelte und intensiv genutzte Kulturlandschaft Herausforderungen mit sich – insbesondere für die Nutztierhaltung. Damit ein tragfähiges Miteinander gelingt, braucht es klare rechtliche Grundlagen sowie eine konstruktive Zusammenarbeit der betroffenen Interessengruppen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Rechtslage in Liechtenstein: Der Wolf zählt zu den „spezifisch geschützten Tierarten“ und fällt unter das Naturschutzgesetz. Ausnahmen sind möglich, etwa zur Abwehr erheblicher Gefährdungen oder zur Verhinderung grosser Schäden, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Schutzmassnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde werden unterstützt; Entschädigungen setzen angemessene Prävention voraus.
Die LGU spricht sich gegenüber den zuständigen Behörden für ein wissenschaftlich fundiertes Management und konsequenten Herdenschutz aus.
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Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz LGU
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