Stellungnahme der LGU an den Landtag zur Abänderung des UVPG und des BauG, BuA 156/2016
Grossflächige Veränderungen auf landwirtschaftlichen Böden wie beispielsweise Entwässerungen ziehen gravierende Umweltauswirkungen nach sich. Wie gross darf ein solches Projekt sein, bevor seine Umweltauswirkungen sorgfältig geprüft werden müssen? Die LGU setzt sich für grössenverträgliche Schwellenwerte in verschiedenen Projektkategorien ein.
2016-11-21-LGU-Stellungnahme-BuA-156-2016-UVPG-BauG.pdf
—
PDF document,
66 kB (68549 bytes)