Rechtssache Deponie im Rain: "Beschwerderecht wurde verletzt"
Ein für die LGU wichtiges Urteil fällte der Staatsgerichtshof im Dezember 2015 basierend auf einem Gutachten des EFTA-Gerichtshofes: In Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Projektes muss das gesetzlich verankerte Beschwerderecht gewährleistet bleiben und die Beschwerdeberechtigung der betroffenen Öffentlichkeit darf nicht umgangen werden.
2016-01-14-Deponie-Rain-StGH-vaterland-Front-3.pdf
—
PDF document,
843 kB (863946 bytes)