"Schaukelpfad" in Malbun: "Runder Tisch" soll Lösung bringen, Volksblatt, 26.06.2019
Der VGH entschied in seinem Urteil iS Schaukelpfad im Juni 2019, dass die LGU zu Recht naturschutzrechtliche Bedenken habe. Damit ein Schaukelpfad gemäss Naturschutzgesetz genehmigungsfähig wird, müssen diverse fehlende Belege beigebracht werden. Die Verantwortlichen erhoffen sich Lösungen von einem runden Tisch mit der LGU.
2019-06-26-Schaukelpfad-vb-3.pdf
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