Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Naturschutz-Deregulierungsgesetzes aus Vorarlberg
In Vorarlberg soll ein Naturschutz-Deregulierungsgesetz erlassen werden. Wie der Name bereits erkennen lässt, kommt es zu einer Reduktion von bestehenden Regelungen im Naturschutz.
Die LGU ist in Vorarlberg als anerkannte Umweltschutzorganisation gelistet. Die Änderungen durch den Gesetzesentwurf betreffen somit auch die Rechte der LGU in Verfahren in Vorarlberg. Daraufhin haben wir beim Land Vorarlberg eine Stellungnahme eingebracht.
Durch den Entwurf werden Beschwerderechte von anerkannten Umweltorganisationen und der Umweltanwaltschaft eingeschränkt. Es kommt zu Fristverkürzungen und einem Entfall des Revisionsrechts (Einspruchsrecht an Höchstgerichte). Bewilligungspflichten für gewisse Vorhaben entfallen gänzlich oder werden eingeschränkt.
Die Hintergründe für den Entwurf sind unter anderem Bestrebungen zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung.
Neben der Anerkennung dieser Bestrebungen, lehnt die LGU einen pauschalen Entfall der Bewilligungspflichten, Einschränkungen in Beschwerderechten und den Abbau von Schutzstandards entschieden ab. Unser Wunsch liegt darin den Fokus auf ein aktives Miteinander zwischen Naturschutz, Gesellschaft und Wirtschaft zu richten. Der Schutz der Natur als wichtigste Lebensgrundlage soll stärker mitgedacht und als fester Bestandteil von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen angesehen werden.
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Liechtensteinische Gesellschaft
für Umweltschutz LGU
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