Umweltrecht

LGU-Stellungnahme zum Umweltverträglichkeitsbericht Strassenverbindung Vaduz-Triesen
Im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Projekts Strassenverbindung Vaduz-Triesen reichte die LGU ihre Stellungnahme fristgerecht am 5. Juni 2020 beim Amt für Umwelt ein.

LGU-Stellungnahme an den Landtag zur UVP Strassenverbindung Vaduz-Triesen sowie zum Verbandsbeschwerderecht
Anhaltende Spekulationen um das Vorgehen der Umweltverbände bei behördlichen Verfahren im Rahmen der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung haben die LGU dazu bewogen, eine Stellungnahme an den Landtag und die Regierung abzugeben.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts?
Das Verbandsbeschwerderecht schützt Interessen der Allgemeinheit, wie diejenigen des Umwelt- und Naturschutzes. Dennoch beauftragte der Liechtensteiner Landtag in seiner Session vom Mai 2020 die Regierung mit der Evaluation von Möglichkeiten, das Verbandsbeschwerderecht einzuschränken.

Die LGU fordert eine UVP für die Deponieerweiterung "Eschner Rheinau"
Aus Sicht der LGU hätte die geplante Deponieerweiterung beträchtliche umweltrelevante Auswirkungen zur Folge. Das Amt für Umwelt teilte diese Sorge nicht und entschied gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegen diesen Entscheid erhob die LGU nun Beschwerde.

Verhinderer oder Förderer?
Weltweit werden Natur- und Umweltschutzorganisationen immer noch als "Verhinderer" beschimpft, wenn sie wirtschaftlichen Interessen im Weg stehen. Auch die LGU wird auf diese Weise diffamiert. Doch langsam sollte mit diesen alten Zöpfen Schluss sein.
Einzelfallprüfung "Strassenverbindung Vaduz-Triesen"
Eine Einzelfallprüfung (EFP) dient zur Feststellung, ob für ein Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Eine EFP muss also immer dann durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Lage nicht ganz eindeutig ist. Das Amt für Umwelt (AU) führte eine EFP für das Projekt "Strassenverbindung Vaduz-Triesen" durch. Die LGU äusserte ihre Meinung im Rahmen einer Stellungnahme.
Liechtensteiner Volksblatt vom 5.10.2017: Medienbericht zum Urteil i.S. "Biberverfügung"
Das Volksblatt berichtet über das VGH Urteil zum Rechtsstreit um die Balzner Biber.

Zu Recht erkannt...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2016 die Entscheidung der Regierung über die Umweltvertäglichkeit des Projektes "Deponie im Rain - Ausbau 3. Etappe" zur Gänze aufgehoben.
Stellungnahme der LGU an den Landtag zur Abänderung des UVPG und des BauG, BuA 156/2016
Grossflächige Veränderungen auf landwirtschaftlichen Böden wie beispielsweise Entwässerungen ziehen gravierende Umweltauswirkungen nach sich. Wie gross darf ein solches Projekt sein, bevor seine Umweltauswirkungen sorgfältig geprüft werden müssen? Die LGU setzt sich für grössenverträgliche Schwellenwerte in verschiedenen Projektkategorien ein.

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird abgeändert
Die UVP-Richtlinie der EU schafft einen gewissen Minimalstandard bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei es den Mitgliedstaaten natürlich frei steht, auch strengere Schutzmassnahmen festzulegen. Aufgrund von Änderungen in der EU-Gesetzgebung muss auch das liechtensteinische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) angepasst werden.
Stellungnahme der LGU an den Landtag zur Abänderung des UVPG und des BauG, BuA 118/2016
Einerseits werden EU-Vorgaben in das liechtenseinische Recht über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgenommen und andererseits werden Erheblichkeitsschwellen für die Einzelfallprüfung eingeführt. Die LGU hinterfragt einige Schwellenwerte kritisch und weist auf das Ziel der Umweltgesetzgebung hin: der umfassende Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Stellungnahme der LGU zur UVP "Erweiterung Ost der Deponie Säga", Triesen
Die bestehende Deponie Säga in Triesen soll Richtung Osten erweitert werden. Das Vorhaben dient dem Abbau von Rüfeschotter und der nachfolgenden Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial. Nachdem sich die LGU bereits während der Erstellung des Umweltverträglichkeits-prüfungsberichts (UVB) für eine umfassende und differenzierte Darstellung der Umweltauswirkungen eingesetzt hatte und entsprechende Auflagen zu deren Minimierung vorgeschlagen hatte, nimmt sie nun Stellung zum UVB.

Staatsgerichtshof folgt dem Anliegen der LGU
Im Beschwerdefall über die Erweiterung der Deponie im Rain hat der Staatsgerichtshof entschieden, der Individualbeschwerde der LGU Folge zu geben.

Stadttunnel Feldkirch
Die Stadt Feldkirch plant den Bau eines vierarmigen Stadttunnels mit zentralem Kreisverkehr. Der Verkehr soll die Stadt künftig unterirdisch passieren. Dies ist kein Beitrag zu nachhaltiger Mobilität im Alpenraum, findet die LGU.
Anliegen der LGU kommt vor EFTA-Gerichtshof
Im Rahmen der Erweiterung der Deponie im Rain in Vaduz im Jahr 2014 kam es zu Unstimmigkeiten zwischen der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) und der Regierung. Diese Unstimmigkeiten soll nun vor dem EFTA-Gerichtshof geklärt werden.
Deponie "Rain": Niederlage der LGU könnte sich als Sieg entpuppen
Nachdem die Liechtensteinische Gesellschaft für Umwelt (LGU) vor den Staatsgerichtshof zog, weil sie ihr Beschwerderecht unterwandert sah, könnte der EFTA-Gerichtshof nun eine Grundlage für künftige Verfahren liefern.
Deponie im Rain kann erweitert werden - Fürstenweg wird verlegt
Der Verwaltungsgerichtshof weist die Beschwerde der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) ab und gibt grünes Licht für die Erweiterung der Deponie in Vaduz. Die Gemeinde muss allerdings einige Auflagen erfüllen.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Im Dezember 2013 hat der Landtag eine Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVPG genannt, beschlossen. Aus Umweltsicht wurde die bestehende Situation deutlich verschlechtert. Die LGU hat mit drei Stellungnahmen und vielen persönlichen Gesprächen versucht, dies zu verhindern. Leider vergeblich.

Stellungnahme zur Restwassersanierung Samina
Wasser wird in Liechtenstein seit Bau des Lawenakraftwerks 1927 für die Stromproduktion genutzt. Dies hat Vorteile, da Wasserkraft eine erneuerbare Energiequelle ist und bei ihrer Gewinnung kein CO2 ausgestossen wird. Nachteile sind aber dann vorhanden, wenn der Natur zu viel Wasser entzogen wird oder wenn durch ein rasches Wasserablassen Schwalleffekte entstehen.
Gute Argumente für eine effiziente Vollzugshilfe
Verschiedene Umweltorganisationen und Vereine dürfen bei Verfahren zu Eingriffen in Natur und Landschaft sowie bei Umweltverträglichkeitsprüfungen mitsprechen und allenfalls auch einsprechen. Diese Aufgaben werden vor allem im Bereich der Mitsprache und nicht der Einsprache wahrgenommen.
Strategische Umweltprüfung
Strategien, welche grösseren Projekten zugrunde liegen, müssen auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Die LGU nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf über die strategische Umweltprüfung (SUPG).