Vorsorgeprinzip ernst nehmen
Die LGU befürwortet die neue Form des Gesetzes und freut sich darüber, dass ihr Anliegen, die Lichtverschmutzung einzudämmen, aufgenommen worden ist. Sie kritisiert aber die minimalistische Umsetzung in den Bereichen Lärm und Mobilfunk. Hier wird der Zweck des Gesetzes strapaziert, es dominieren wirtschaftliche Interessen.
Lärmschutz für Tiere
Lärm stört Menschen, aber auch Tiere. Für viele Wildtiere wird es immer enger, und Lärm kann diesen Verdrängungsprozess nochmals verstärken. Deshalb sind Lärmschutzmassnahmen oder rücksichtsvolle Planungen nicht nur in Wohngebieten angezeigt, sondern auch dort, wo lärmintensive Infrastrukturbauten (Strassen, Deponien, Bergbahnen) Tiere aus ihren angestammten Lebensräumen zu vertreiben drohen. Das neue Umweltschutzgesetz muss mit dem Naturschutzgesetz koordiniert werden und den Lärmschutz auf die Lebensräume von Tieren ausdehnen.
Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk
Nach dem neuen System gehören Grenzwerte in die Verordnungen. Das macht dort Sinn, wo man sich über die schädliche Wirkung einig ist. Bei der nichtionisierenden Strahlung im Hochfrequenzbereich, besonders bei der Mobilfunkstrahlung, gibt es widersprüchliche Studienergebnisse. Tatsache ist, dass man nichts weiss über Langzeitwirkungen, dass grosse Teile der Bevölkerung sich Sorgen machen, und dass sensible Menschen bereits heute gesundheitliche Probleme haben. Wer sich dieser Strahlung nicht aussetzen will, hat keine Wahl. Umstrittene Inhalte wie der Mobilfunk-Grenzwert gehören auf Gesetzesstufe geregelt, die Bevölkerung oder ihre gewählten Vertreter und Vertreterinnen sollen mitreden dürfen. Die Höhe des Grenzwertes kann im Gesetz auch mit der Angabe eines Versorgungsziels definiert werden. Die LGU spricht sich im Sinne der ernst gemeinten Vorsorge für Grenzwerte aus, die eine Versorgung im Freien gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht Liechtenstein keine eigenen Mobilfunkbetreiber. Trotzdem scheint sich die Regierung ihrem Druck zu beugen.
Verpasste Chance
Umweltschutz ist eine Querschnittaufgabe und betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Es wurde verpasst, im Gesetz die Zusammenarbeit aller Stellen, die zum Vollzug beitragen sollen, sorgfältig zu regeln. Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist erwähnt. Die landesinterne Zusammenarbeit hingegen wird stillschweigend vorausgesetzt, obwohl bekannt ist, dass es an vielen Ecken und Enden hapert. Gemeinden müssen also bekannte Verstösse weiterhin nicht melden, das Ressort Verkehr kann weiterhin die Luftreinhaltung missachten und Strassen planen, die es nicht braucht, wenn alle an einem Strick ziehen würden.
Forumbeitrag vom 20. Juni anlässlich der 1. Lesung im Landtag