Stellungnahme zur Vernehmlassung „Richtlinie zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Umgang mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten“
Die Experten der BZG nehmen viele verschiedene Aufgaben wahr, die für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen gesondert von konkreten Forschungsprojekten zu betrachten sind.
Von allen Arbeitsgruppen, die sich mit geschützten Tierarten beschäftigen, werden folgende Aufgaben routinemässig wahrgenommen:
- Sammeln von Fundmeldungen, Zählungen und Betreuung von Datenbanken
- Beratung von Behörden bei Problemen und Konflikten die jeweilige Tiergruppe betreffend
- Beratung zur Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen
- Öffentlichkeitsarbeit und Information von Behörden, Fachorganisationen, Schulen und Privaten
- Vernetzung im In- und Ausland mit jeweiligen Fachorganisationen und –experten
Nachfolgend werden Tätigkeiten, getrennt nach Arbeitsgruppen, aufgelistet, für die eine dauernde Bewilligung erteilt werden müsste, da sie entweder Routine sind oder in diesen Fällen schnell reagiert werden muss. Alle Fänge (catch and release) dienen dem Artenschutz und der Arterhaltung.