LGU-Stellungnahme zum "Konzept Wolf Liechtenstein"
Da die Landesfläche Liechtensteins kleiner ist, als ein durchschnittliches Revier eines Wolfsrudels, gibt es aus Sicht der LGU nur eine Möglichkeit: Die massgebliche Orientierung des Liechtensteiner Grossraubier-Managements an jenem der Schweiz und die Integration Liechtensteins in die relevanten Kompartimente.
Der vorliegende Entwurf setzt genau dies um, und daher befürwortet die LGU im Grossen und Ganzen den vorliegenden Konsultationsentwurf zum "Konzept Wolf Liechtenstein". Die Botanisch-Zoologische Gesellschaft BZG und der Liechtensteiner Ornithologische Landesverband LOV schliessen sich der LGU-Stellungnahme an.
Zumutbare Massnahmen zur Verhütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten wie den Wolf sowie die Ausrichtung von Beiträgen für Verhütungsmassnahmen und die Vergütung von Schäden sind per Verordnung (VVSV) geregelt.