"Der LGU geht es rein um Verhinderung"
Der Titel widerspiegelt die Haltung des Triesenberger Vorstehers Christoph Beck. Doch der VGH entschied in seinem Urteil iS Schaukelpfad im Juni 2019, dass die LGU zu Recht naturschutzrechtliche Bedenken habe. Damit ein Schaukelpfad gemäss Naturschutzgesetz genehmigungsfähig wird, müssen diverse fehlende Belege beigebracht werden.
2019-06-25-Schaukelpfad Bericht Vaterland btr. Urteil.pdf
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