Deponie "Rain": Niederlage der LGU könnte sich als Sieg entpuppen
Nachdem die Liechtensteinische Gesellschaft für Umwelt (LGU) vor den Staatsgerichtshof zog, weil sie ihr Beschwerderecht unterwandert sah, könnte der EFTA-Gerichtshof nun eine Grundlage für künftige Verfahren liefern.
2015-01-24-Volksblatt-Deponie-Rain.pdf
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