Staatsgerichtshof folgt dem Anliegen der LGU
Die Individualbeschwerde der LGU betraf die Gewährleistung des Verbandsbeschwerderechts von Umweltverbänden in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Ende 2013 hatte die Regierung die Umweltverträglichkeit der 3. Etappe des Projektes einer Erweiterung der Deponie im Rain in Vaduz unter verschiedenen Auflagen festgestellt. Nach Ansicht der LGU war zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht zweifelsfrei erwiesen, ob das Projekt tatsächlich umweltverträglich umsetzbar sein würde.
In den Medien wurde darüber im Volksblatt , im Vaterland sowie im RadioL darüber berichtet.