Die LGU nimmt Stellung zur Abänderung des Naturschutzgesetzes
Der Grossteil der geplanten Änderungen befasst sich mit dem künftigen Umgang mit Grossraubtieren, wie Luchs, Wolf und Bär sowie der gesetzlichen Verankerung eines noch ausstehenden Biberkonzeptes.
Die LGU hat sich kritisch und umfassend mit dem Vernehmlassungsbericht auseinandergesetzt. Mit zielverwandten Organisationen aus dem Kreis der CIPRA Liechtenstein wurde die Vorlage diskutiert. Meinungen und Argumente wurden ausgetauscht. Entstanden ist eine umfassende Stellungnahme, die der Regierung fristgerecht zugestellt wurde. Nicht nur bei der LGU ist der Eindruck entstanden, dass mit den geplanten Gesetzesänderungen ein Instrument geschaffen werden soll, das jederzeit die Dezimierung von geschützten und besonders geschützten Tierarten ermöglicht. Dies kann nach unserer Auffassung nicht das Ziel einer Gesetzgebung zum Schutz von Natur und Landschaft sein.